Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Erbrecht, der Sie in Kirchhundem fachkundig in allen Fragen zum Erbrecht beraten kann? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Im Streitfall setzen wir uns für Ihre Interessen ein – gerichtlich und außergerichtlich.
Profitieren Sie von unserer Expertise als Anwalts für Erbrecht in Kirchhundem:
- Hohe Fachkompetenz
- Engagierte Prozessbegleitung
- Beratung zur Nachlassregelung
- Persönliche Betreuung
- Kanzlei seit 1975
- Leistungen aus einer Hand
Wenn ein Besitz von einer Generation an die nächste übergehen soll, dann steht Ihnen unser Anwalt für Erbrecht im Raum Kirchhundem gerne jederzeit zur Seite. Im Streitfall helfen wir Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen. Wir sind in diesem Rechtsgebiet immer auf dem neusten Stand und kennen alle Verordnungen und Bestimmungen, die beim Nachlass eines Verstorbenen berücksichtigt werden müssen.
Neben der Rechtsberatung ist unsere Kanzlei auch in anderen Bereichen wie der Steuerberatung tätig. Deswegen können wir Sie auch bei Themen wie der Erbschaftssteuer kompetent beraten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns und profitieren Sie von unseren gebündelten Kompetenzen.
Fragen zum Erbschaftsrecht in Kirchhundem
Das Erbschaftsrecht ist sehr komplex und wirft für Betroffene aus Kirchhundem oftmals viele Fragen auf, insbesondere zum Thema Pflichtteil: Habe ich überhaupt Anspruch auf einen solchen Pflichtteil und wie wird dieser berechnet? Kann ich meinen Nachlass nach eigenen Wünschen aufteilen? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Anwalt für Erbrecht im Raum Kirchhundem.
Viele familiäre Auseinandersetzungen entstehen dann, wenn kein Testament vorliegt. Oftmals herrscht Uneinigkeit darüber, wer Erinnerungsstücke in Besitz nehmen und wie das verbliebene Vermögen verteilt werden soll. Das Erbschaftsrecht gibt hier klare Regelungen vor, die unser Anwalt für Erbrecht im Detail kennt und mit Ihnen in Kirchhundem teilt.
Wissenswertes zur Erbfolge in Kirchhundem
Auch die Erbfolge ist ein viel diskutiertes und komplexes Thema in Kirchhundem: Welcher Angehörige muss in der Erbfolge wie bedacht werden? Wie gestaltet sich die Erbfolge, wenn der Erblasser dazu keine Wünsche geäußert hat? Gibt es eine Möglichkeit, Verwandte aus der Erbfolge auszuschließen?
Auf all diese Fragen gibt es keine pauschale Antwort – es erfordert immer die individuelle Betrachtung der Situation in Kirchhundem durch einen Anwalt für Erbrecht. Der Experte erklärt Ihnen alles Wissenswerte zum Thema Erfolge.
Die Erbfolge ist im Gesetz streng geregelt. An erster Stelle stehen Kinder und Enkelkinder. Verwandte zweiter Ordnung sind Eltern sowie Geschwister, Nichten und Neffen, und an dritter Stelle stehen Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Gerne unterstützt Sie unser Anwalt für Erbrecht aus der Nähe von Kirchhundem dabei, Ihren Nachlass sicher zu regeln.
Die Erbfolge teilt Angehörige in Kategorien ein:
- Verwandte 1. Ordnung: Kinder und Enkelkinder
- Verwandte 2. Ordnung: Eltern (auch geschiedene Elternteile), Geschwister, Nichten und Neffen
- Verwandte 3. Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen

GUIDO HEIN Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht
„Als interprofessionale Kanzlei bieten wir Kompetenz im Steuerrecht und allgemeinen Recht aus einer Hand.“