Ihre kompetente Steuerberatung in Lennestadt

✔ Alle Leistungen aus einer Hand
✔ Langjährig aufgebaute Reputation
✔ Persönliche Beratung und Betreuung

Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Partner in der Steuerberatung aus Lennestadt. Wir bieten verlässliche, professionelle Unterstützung im immer komplexer werdenden Steuer- und Abgabenrecht. Gerne übernehmen wir für Sie die Ausarbeitung Ihrer Steuererklärung oder führen den Jahresabschluss in Ihrem Unternehmen durch.

Für uns bedeutet professionelle Steuerberatung die permanente Information unserer Mandanten über die aktuelle steuerliche Situation. Als Steuerberater sorgen wir dafür, dass Ihnen wirksame Mittel an die Hand gegeben werden, um Ihr steuerliches Ergebnis zu optimieren. Im Rahmen unserer Steuerberatung übernehmen wir gerne neben der laufend zu führenden Buchhaltung auch Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder erstellen Ihren Jahresabschluss. Unsere Steuerberater freuen sich darauf, Ihnen perfekte Lösungen für Ihre individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten erarbeiten zu dürfen.

Alle Jahre wieder: Die Steuererklärung

Wer in Deutschland zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, richtet sich nach der Abgabenordnung und den entsprechenden Einzelsteuergesetzen. So verlangt nicht nur das Einkommensteuergesetz, sondern auch das Gewerbesteuergesetz oder das Umsatzsteuergesetz die regelmäßige, jährliche Abgabe der Steuererklärung. Die Steuererklärung ist dabei bei dem jeweils zuständigen Finanzamt innerhalb einer vordefinierten Frist einzureichen. Früher war die Abgabe der Steuererklärung auf einem Papier-Vordruck üblich, mittlerweile hat die rein digitale Abgabe der Steuererklärung das Papier nahezu vollständig verdrängt. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist dabei in den Einzelsteuergesetzen genau definiert – und sollte tunlichst auch eingehalten werden, um Strafzinsen oder Verspätungszulagen zu vermeiden. Wird die Abgabe der Erklärung versäumt, bedeutet dies natürlich nicht, dass das Finanzamt auf die Steuern verzichtet. Im Gegenteil – bei nicht abgegebenen Steuererklärungen wird die Besteuerungsgrundlage vom Finanzamt geschätzt – was meist nachteilig zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgeht.

Ob Privathaushalt oder Gewerbebetrieb: Die Abgabe der Steuererklärung ist immer mit hohem Aufwand verbunden. Es müssen Belege gesammelt, Daten eingegeben und sich mit der nicht immer einfachen Sprache der Finanzbehörden auseinandergesetzt werden. Damit Sie sich den Formalitäten nicht aussetzen müssen und Zeit für das Wesentliche haben, sind wir als Ihr Steuerberater gerne für Sie da. Wir übernehmen die komplette Steuererklärung für Sie, halten Fristen im Auge und beraten Sie ausführlich hinsichtlich einer möglichen Optimierung und damit Senkung der Steuerlast. Dabei gehen wir jederzeit ganz individuell auf Ihre persönlichen Belange ein und sorgen dafür, dass das lästige, jährliche Ritual der Steuererklärung fast unbemerkt an Ihnen vorbei geht.

Der Jahresabschluss

Die Erstellung eines Jahresabschlusses durch unsere Kanzlei erfolgt jederzeit unter Beachtung der aktuellen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Gesetze hinsichtlich einer Steuerverschärfung immer weiter angepasst. Mittlerweile klaffen die Anforderungen von Steuerrecht und Handelsrecht immer weiter auseinander. Dies zwingt Unternehmen leider zu der unabhängigen Erstellung einer Steuerbilanz einerseits und einer davon abweichenden Handelsbilanz andererseits.

Dadurch wird der Jahresabschluss beziehungsweise die Bilanzierung immer mehr zu einer Entscheidung zwischen der Demonstrierung wirtschaftlicher Stärke und der Option, durch minimierten Gewinn eine Reduzierung der Steuerbelastung zu erreichen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie hier bei der kreativen Nutzung aller rechtlichen Spielräume. Gerne stehen wir Ihnen auch für Gespräche mit Ihrer Hausbank zur Verfügung. Hier profitieren Sie insbesondere durch unsere über Jahrzehnte aufgebaute Reputation.

Gerne möchten wir Sie hinsichtlich des Jahresabschlusses in Ihrem Unternehmen bereits im Vorfeld ausführlich informieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – wahlweise bei uns in der Kanzlei oder direkt bei Ihnen vor Ort. Wir freuen uns darauf, auch Ihren Jahresabschluss in Zukunft übernehmen zu dürfen! Unter Service & Downloads bieten wir Ihnen weitere Informationen zur freien Verfügung.

Erfahrene Kompetenz für unsere Mandanten:

  • Laufende Steuerberatung
  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Laufende Buchhaltung und Lohnbuchführung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
  • Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren

INTERNATIONALE STEUERBERATUNG

Tag für Tag wachsen die Märkte enger zusammen, entstehen neue Branchen und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Damit einher geht eine Vielzahl neuer Gesetze und Vorschriften im Steuerrecht – die Komplexität der Materie nimmt täglich zu.

Wir haben uns bereits frühzeitig auf diese veränderten Rahmenbedingungen eingestellt. Unsere Mitarbeiter sind ständig auf dem Laufenden und kennen sich auch im internationalen Steuerrecht hervorragend aus.

Was wir für Sie tun können:

  • Internationale Steuerplanung
  • Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen
  • Internationale Umwandlungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Gestaltung und Begleitung deutscher Investitionen im Ausland
  • Gestaltung und Begleitung ausländischer Investition in Deutschland
  • Personalentsendungen
  • Gutachten und rechtliche Beratung in Fragen des internationalen Steuerrechts
  • Begutachtung von Verrechnungspreisen, Gestaltung von Verrechnungssystemen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung für ausländische Unternehmen

NATHALIE BOTTENBERG Dipl.-Kauffrau, Steuerberaterin

NATHALIE BOTTENBERG Dipl.-Kauffrau, Steuerberaterin

MARTIN SCHULTE Dipl.-Kaufmann, Steuerberater

MARTIN SCHULTE Dipl.-Kaufmann, Steuerberater

„Nutzen Sie unsere Planungsrechnungen, damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind.“